Packer Stausee Schongebiete
Definition Schongebiete:
a) Bei Vollstau gelten die unten abgebildeten Schongebiete.
b) Bei niedrigeren Wasserständen enden die Schongebiete nach 150 Meter - gemessen von der Stauwurzel in Richtung See.
Das Befischen der Zubringerbäche sowie deren unmittelbare Einlaufbereiche ( 150m von der Stauwurzel Richtung See) sowie der gekennzeichneten Schongebiete ist untersagt. Bei Nichteinhaltung erfolgt der Lizenzentzug.
https://www.google.com/maps/@46.9732952,15.0197733