Fischereiordnung Tageskarte 

   
1. Jeder Lizenznehmer hat am Fischwasser folgende Papiere mitzuführen und auf Verlangen gemeinsam mit dem Fanggut den Kontrollorganen vorzuweisen:    
a. Gültige behördliche Jahresfischerkarte ( inklusive Einzahlungsbeleg) oder Fischergastkarte des Landes Steiermark    
b. Gültige Tagesfischerkarte des Fischereivereines Packer Stausee
 
 
2. Die Schonzeiten und übrigen Bestimmungen gemäß dem Steiermärkischen Fischereigesetz sind einzuhalten.

 
3. Führen der Fangstatistik: Jeder Fischer ist verpflichtet unmittelbar nach der Fischentnahme den entnommen Fisch in der Tabelle vorne mit Kugelschreiber einzutragen.
Bei Missachten der sofortigen Eintragspflicht erfolgt der ersatzlose Lizenzentzug!
Jeder Fisch, der außerhalb der Schonzeit die Mindestfanglänge überschreitet, muss entnommen werden und darf nicht zurückgesetzt werden.
Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind sofort zurückzusetzen.
Lässt sich der Haken schwer lösen, ist die Schnur knapp vor dem Fischmaul zu kappen.
Müssen Fische angefasst werden, so hat dies ausschließlich mit nassen Händen zu erfolgen.
 
 
 
4. Das Fischen am Packer Stausee ist nur mit einer Angelrute (Rute, Schnur und ein Köder mit Einzelhaken) gestattet.
Werden mehrere Angelgeräte mitgeführt, müssen sich diese deutlich vom Wasser entfernt und in nicht zusammengebautem Zustand befinden.
Zwillingshaken und Drillingshaken sind verboten (ausgenommen sind Wobbler und Blinker).
Schonhaken sind ausdrücklich erwünscht.
 
 
5.

Ein Kind bis 14 Jahre darf mit einem Volljährigen Lizenznehmer unter dessen Aufsicht mit einer eigenen Angelrute in unmittelbarer Nähe mitfischen. Durch das Kind gefangene Fische müssen sofort in die gegenständliche Lizenz eingetragen werden und werden auf das Höchstzulässige Fanglimit angerechnet.

 
6.

Das Fischen ist nur in Verbindung mit einem Kescher erlaubt, der zum Keschern der Fische unter die Wasseroberfläche reichen muss.

 
7. Die Verwendung von lebenden Köderfischen, Setzkescher, Futterkorb, Futterspirale sowie das Anfüttern sind verboten!

 
8. Jede Art von Verunreinigung der Gewässer und Uferbereiche (Hinterlassen von Abfällen jeglicher Art, Köderverpackungen, Angelschnurresten, Dosen etc.) ist verboten.
Aus hygienischen Gründen dürfen Eingeweide, Reste ausgenommener Fische und sonstige Nahrungsmittelreste nicht im Gewässer, Uferbereichen oder in den aufgestellten Abfallbehältern am See entsorgt werden!
 
 
9. Fremde Stege sowie mit Hinweistafeln gekennzeichnete Grundstücke sind Privateigentum und dürfen nicht betreten werden. Dies gilt auch für Begleitpersonen und Kinder.

 
10. Für Inhaber einer Tageslizenz ist das Fischen lediglich vom Ufer und der Staumauer aus erlaubt.

 
11. Jeder Angler ist verpflichtet in fairer Weise auf seine Mitfischer Rücksicht zu nehmen. Standort und Angelmethode sind so zu wählen, dass bereits fischende Personen nicht beeinträchtigt werden.

 
12. Das Entzünden von Lagerfeuern ist verboten.

 
13. Bei Verstoß gegen die gegenständliche Fischereiordnung erfolgt der sofortige  Lizenzentzug bzw. bei einem Verstoß gegen das Steiermärkische Fischereigesetz 2000 auch Anzeige.

 
14. Die Tageskartenlizenz umfasst lediglich den Staubereich des Sees.
Das Befischen der Zubringerbäche sowie deren unmittelbare Einlaufbereiche ( 100m von der Stauwurzel Richtung See) ist untersagt. Eine Nichteinhaltung bedeutet  Lizenzentzug.
 
 
15. Nach Beendigung der Fischerei ist die Tageskarte in die Tageskarten-Retour-Box zu werfen.  

         

Fangzeiten
April 06:30 - 18:30
Mai  06:30 - 19:00
Juni, Juli, August 06:00 - 20:00
September 07:00 - 18:30
Oktober 07:00 - 17:30
November 08:00 - 16:00
       
Wir wünschen einen schönen Tag am Wasser!